VERKAUFEN
Sie möchten Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Baugrundstück auf La Palma verkaufen?
Als kompetenter, zuverlässiger, zertifizierter und erfahrener Partner bieten wir Ihnen unseren qualifizierten Service an, um Ihre Immobilie auf La Palma erfolgreich zu verkaufen.
Profitieren Sie von unseren guten Kontakten zu Notariaten, Behörden und unserem breiten Portfolio solventer nationaler und internationaler Kunden, die eine Immobilie auf La Palma kaufen möchten.
Als Verkäufer einer Immobilie stehen Sie vor einer Vielzahl von Fragen, bei deren Lösung wir Ihnen gerne behilflich sind. Mögliche Fragen könnten sein:
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Welche Unterlagen werden für den Verkaufsprozess benötigt?
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Wie kann der optimale Verkaufspreis ermittelt werden?
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Welche Schritte sind vor dem Verkauf zu beachten?
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Welche Steuern und Gebühren fallen beim Verkauf an?
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Wie kann der Verkaufsprozess möglichst reibungslos ablaufen?
Zögern Sie nicht, uns alle Ihre Fragen zu stellen – wir sind für Sie da!
Unsere Leistungen beim Immobilienverkauf für Sie im Überblick:
OBJEKTAUFNAHME
Wir besichtigen Ihre Immobilie und schätzen auf Wunsch auch den Verkaufswert auf Basis der aktuellen Marktsituation und unserer Erfahrung, mit dem Ziel, den optimalen Preis für Ihre Immobilie zu definieren.
Notwendig für eine fundierte Bewertung ist auch die Durchsicht der vorhandenen Dokumente für Ihre Immobilie. (Bei der Beschaffung fehlender Unterlagen sind wir Ihnen behilflich - siehe unten.)
PRÄSENTATION:
Wir fotografieren Ihre Immobilie für Sie und erstellen zusätzlich zu den Fotos ein einladendes Verkaufsvideo. Dabei lenken wir den Fokus auf die Vorzüge Ihrer Immobilie - immer mit dem Blick auf das Besondere, Einzigartige.
Anschließend verfassen wir ein ansprechendes, detailliertes, aussagekräftiges und ehrliches Exposé und präsentieren Ihre Immobilie auf unserer Website, unserem YouTube-Kanal sowie weiteren relevanten Immobilienportalen, damit Ihre Immobilie schnellstmöglich von der Zielgruppe, die wir gemeinsam ansprechen wollen, gefunden wird.
VERMARKTUNG:
Wir setzen eine zielgerichtete Marketingstrategie für Ihre Immobilie um, um potenzielle Kaufinteressenten ohne Umwege anzusprechen und Ihre Immobilie auf dem Immobilienmarkt besonders hervorzuheben. Basis ist immer das Direkt-Marketing und unsere umfangreiche Kundendatei, also unsere vorgemerkten Interessenten, die wir bei einer passenden Immobilie sofort informieren.
Neben unserem stets aktualisierten Internetauftritt nutzen wir auch Werbevideos für Ihre Immobilie und gewinnen Neukunden über unseren YouTube-Kanal und Präsentationen in den sozialen Medien.
Darüber hinaus schalten wir Anzeigen in lokalen Medien und bringen Hinweistafeln am Objekt an.
BEGLEITUNG UND BERATUNG:
Wir sind bei allen auftretenden Fragen persönlich für Sie da und begleiten Sie auf jedem Schritt des Verkaufsprozesses Ihrer Immobilie, um diesen so angenehm und mühelos wie möglich zu gestalten, damit Sie sich entspannt auf den erfolgreichen Abschluss freuen können.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang die Stimmigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vervollständigung aller notwendigen Dokumente, um Ihnen und dem Käufer maximale Sicherheit zu bieten und einen erfolgreichen Verkaufsabschluss zu ermöglichen.
Wichtige Dokumente für den Verkauf sind z.B.:
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Escritura Pública de Compraventa
Wir und der Notar benötigen Ihren vorhandenen Kaufvertrag, um die Besitzverhältnisse eindeutig bestimmen zu können.
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Escritura Pública de Herencia
Wenn Sie geerbt haben, benötigen wir und der Notar die Erbschaftsurkunde.
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Grundbucheintrag (NOTA SIMPLE INFORMATIVA)
Ist Ihre Immobilie im Grundbuch eingetragen, lässt sie sich in der Regel wesentlich besser verkaufen, insbesondere an Interessenten, die einen Bankkredit benötigen, denn die Banken sind verpflichtet, einen Grundbucheintrag anzufordern. Es gibt aber keine Pflicht, eine Immobilie in das Grundbuch eintragen zu lassen, wenn diese nicht mit einer Hypothek belastet wurde.
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Kataster / Grundstücksvermessung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bei einer Beurkundung die Grundstücksfläche im Kataster und im Grundbuch bzw. im Kaufvertrag nicht mehr als 5% voneinander abweichen dürfen. Sollte dies bei Ihrer Immobilie der Fall sein, stellen wir gerne den Kontakt zu einem günstigen Vermesser dar, um eine Korrektur in die Wege zu leiten. Wenn ein Käufer gefunden ist, kann dann ohne Verzögerungen beurkundet werden.
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Neubauerklärung (Declaración de Obra Nueva)
Es kommt vor, dass zum Verkauf stehende Gebäude entweder nicht oder nicht vollständig eingetragen sind. Für einen Verkauf ist die Eintragung aller Gebäudeteile jedoch unabdingbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Legalisierung und vermitteln entsprechende zugelassene Vermesser oder Architekten.
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Certificado no espacio natural protegido
Diese Bescheinigung des zuständigen Rathauses stellt sicher, dass die zu verkaufende Immobilie nicht in einem Naturschutzgebiet liegt. Dieses Dokument darf zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht älter als sechs Monate sein. Im Falle, dass Ihre Immobilie im Naturschutzgebiet liegt, hat die Gemeinde ein Vorkaufsrecht.
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IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Mit Verkauf muss nachgewiesen werden, dass die jährlichen Immobiliensteuern / Gemeindesteuern bezahlt wurden und keine Steuerschulden bestehen.
VERKAUFSPROZESS SCHRITT FÜR SCHRITT:
Wenn der Kaufinteressent sich zum Kauf Ihrer Immobilie entschlossen hat, empfehlen wir Ihnen, mit uns und dem potenziellen Käufer gemeinsam einen Notartermin wahrzunehmen, um final zu klären, ob es seitens des Notars noch Punkte gibt, die im Vorfeld zu erledigen sind, damit der Notar den Kaufvertrag dann ohne Verzögerungen vorbereiten kann. Dieses gemeinsame Treffen beim Notar ist aus unserer Erfahrung eine gute Basis, um einen reibungslosen Kaufprozess einzuleiten.
Vorvertrag (CONTRATO DE ARRAS):
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall einen Vorvertrag mit dem Kaufinteressenten zu unterschreiben, auch wenn nur ein vermeintlich kleiner Zeitraum bis zum Kauf verstreichen soll. Eine mündliche Kaufzusage des Interessenten kann sehr schnell wieder in eine Absage münden. Mit einem Vorvertrag wird die Zusage bindend, auch durch die zu zahlende Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von in der Regel 10 %. Wir reservieren niemals eine Immobilie ohne Anzahlung.
Als Ihr Immobilienmakler erklären wir Ihnen gerne, wie dieser Vertrag funktioniert und welche wichtigen Informationen darin enthalten sind.
Der Vorvertrag wird direkt zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Wir als ihr Immobilienmakler setzen diesen Vertrag für Sie rechtssicher auf, vermitteln zwischen Ihnen und dem potenziellen Käufer bei allen auftretenden Fragen und Wünschen und übersetzen ihn auch, wenn dies notwendig wird, so dass mit diesem Vorvertrag und der Anzahlung von 10 % dann auch sicher und reibungslos ein glücklichen Verkauf am Ende gewährleistet ist.
Im Vorvertrag werden die Käuferdaten, Verkäuferdaten, Daten der Immobilie, Höhe der zu leistenden Anzahlung sowie die Laufzeit des Vertrages und somit der späteste Zeitpunkt für den Notartermin festgehalten.
In der Regel beträgt die Laufzeit des Vorvertrages drei Monate - dies ist aber zwischen den Parteien verhandelbar. Die zu leistende Anzahlung beträgt üblicherweise 10% des Kaufpreises, welche mit Unterzeichnung des Vorvertrages fällig wird.
Mit Unterschrift und Bezahlung der Anzahlung ist dann auch Ihre Immobilie reserviert und kann nun nicht mehr an jemand anderen verkauft werden.
Noch ein Hinweis: Für den Fall, dass der Kaufinteressent von dem Vertrag zurücktritt oder den Notartermin (ohne Vertragsverlängerung) innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht wahrnimmt, verfällt seine Anzahlung. Das bedeutet für Sie, Sie können die Anzahlung als Entschädigung für die verlorene Zeit behalten und Ihr Haus kann neu verkauft werden. Umgekehrt gilt: Sollten Sie als Verkäufer vom Verkauf zurücktreten, müssen Sie dem Kaufinteressenten seine Anzahlung und noch einmal denselben Betrag als Entschädigung zurückzahlen.
NOTAR-TERMIN:
Wir organisieren den Notartermin für Sie und den Käufer.
Wir prüfen vor Stattfinden des Notartermins den Entwurf der notariellen Kaufurkunde (ESCRITURA DE COMPRAVENTA) auf Plausibilität und lassen Ihnen diese im Anschluss zukommen, damit Sie sich auch selbst im Vorfeld ein Bild machen können.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei diesem finalen Schritt und helfen auch bei einer eventuell notwendig werdenden Übersetzung.
Der Notar ist für die korrekte Erstellung des Kaufvertrages und für die rechtliche Abwicklung des Verkaufs verantwortlich und stellt sicher, dass der Verkauf in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften abläuft. Er beglaubigt im Termin die Unterzeichnung beider Parteien.
Beim Notartermin müssen grundsätzlich alle Eigentümer persönlich anwesend sein, sich mit einem gültigen Ausweisdokument identifizieren, um den Vertrag zu unterzeichnen. Vertreter können mit einer notariellen Vollmacht (in spanischer Sprache) bestimmt werden. Bei Fragen zur Vollmachterteilung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Übrigens: Wir verkaufen auch mit Vollmacht im Auftrag, so dass Sie nicht anreisen müssen.
Mit der Unterzeichnung der ESCRITURA DE COMPRAVENTA, also im Notartermin, wird der Kaufpreis komplett bezahlt (abzüglich der geleisteten Anzahlung im Zuge des CONTRATO DE ARRAS) und die Schlüssel der Immobilie werden übergeben.
Die Bezahlung der Kaufsumme erfolgt während des Termins in der Regel entweder durch Online-Überweisung und Weiterleitung der Überweisungsbestätigung an den Notar (der diese Bestätigung dann der ESCRITURA DE COMPRAVENTA beifügt) oder durch die Übergabe eines Bankschecks einer spanischen Bank.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, falls Sie unsicher sind. Wir unterstützen Sie dabei, eventuelle Hindernisse im Voraus zu klären.
STEUERN:
Wir informieren Sie über steuerliche Aspekte, die beim Verkauf Ihrer Immobilie relevant sein können, wie die Gewinnsteuer, die Abschlagsteuer (Retención a cuenta) und die Steuer auf den Wertzuwachs von Grund und Boden (Plusvalía).
Hierfür verweisen wir Sie auch gerne an einen Steuerberater, damit Sie auch unter steuerlichen Gesichtspunkten so günstig wie möglich verkaufen.
Wichtige Steuern, die Sie kennen sollten:
Gewinnsteuer (Impuesto sobre las Ganancias)
Die Gewinnsteuer wird auf den erzielten Gewinn berechnet, der sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem ursprünglichen Kaufpreis der Immobilie ergibt. Die Höhe der Steuer kann zwischen 19% und 24% liegen, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Höhe des erzielten Gewinns und der persönlichen Steuersituation des Verkäufers.
Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen der Verkäufer von dieser Steuer befreit sein kann. Z.B., wenn der erzielte Verkaufserlös reinvestiert wird, indem Sie eine neue Immobilie in Spanien kaufen. In solchen Fällen kann eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung gewährt werden.
Abschlagsteuer (Retención a cuenta):
Wenn Sie als Verkäufer einer Immobilie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, also als "no residente fiscal" gelten, werden grundsätzlich 3% der vom Käufer an Sie gezahlten Kaufsumme einbehalten und stellvertretend an das spanische Finanzamt abgeführt. Die einbehaltene 3%ige Abschlagsteuer ist jedoch nicht der endgültige Steuerbetrag, sondern eine vorläufige Schätzung / Vorausszahlung. In Ihrer Einkommensteuererklärung für das folgende Jahr muss der tatsächliche Steuerbetrag ermittelt werden und gegen die gezahlten 3% aufgerechnet werden. Wenn die einbehaltenen 3% die tatsächliche Steuerschuld übersteigen, erhalten Sie die Differenz vom spanischen Finanzamt zurück. Liegt die tatsächliche Steuer über den einbehaltenen 3%, müssen Sie den Differenzbetrag nachzahlen.
Steuer auf den Wertzuwachs von Grund und Boden (Plusvalía):
Die Plusvalía ist eine Steuer, die von der Gemeinde beim Verkauf einer Immobilie erhoben wird und sich auf die Wertsteigerung des Grundstücks bezieht. Sie ist grundsätzlich vom Verkäufer zu begleichen. Wir empfehlen vor Verkauf bei der Gemeinde nachzufragen.
WORAUF WIR BESONDEREN WERT LEGEN:
Wir garantieren Ihnen absolute Diskretion und Vertraulichkeit bei der Abwicklung des Verkaufsprozesses. Ihre persönlichen Daten und Informationen teilen wir nur mit den potenziellen Käufern, die ein ernsthaftes Interesse an Ihrer Immobilie haben.
Wir halten Sie stets auf dem Laufenden über den Fortschritt des Verkaufsprozesses und informieren Sie regelmäßig über neue Entwicklungen.
Zentraler Bestandteil unserer Geschäftsphilosophie ist hierbei eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation.
Konditionen bei Vermittlung Ihrer Immobilie durch uns:
Vermittlungsgebühr: 3 % des Kaufpreises zuzüglich I.G.I.C. (kanarische Mehrwertsteuer)
Die Hälfte dieser Gesamtprovision von 3 % (= 1,5 % zzgl. I.G.I.C.) ist bei Abschluss eines Vorvertrages (Contrato de Arras) zu zahlen, die andere Hälfte (= 1,5 % zzgl. I.G.I.C.) bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren und mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.
Wir freuen uns darauf, Ihnen beim erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie auf La Palma behilflich zu sein!
Sie haben Fragen oder möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie einfach per WhatsApp, Telegram oder Email!
Tel: (+34) 646 40 58 49
Email: info@mi-casa-en-la-palma.com